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Schnelle Rückmeldung dank kurzer Kommunikationswege
Bei kurzfristigem Unterstützungsbedarf werden Fallanfragen durch die Kind im Zentrum GmbH zeitnah geprüft. Durch unsere schlanken Strukturen und kurzen internen Kommunikationswege können wir zügig eine verbindliche Auskunft darüber erteilen, ob die angefragte Hilfe übernommen und kurzfristig begonnen werden kann. Sofern geeignete personelle Kapazitäten verfügbar sind, wird zugleich eine passende pädagogische Fachkraft für den jeweiligen Unterstützungsbedarf benannt.
Fallanfragen können von Jugendämtern und kooperierenden Institutionen jederzeit telefonisch oder über die Internetseite der Kind im Zentrum GmbH übermittelt werden.
Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie üblicherweise noch am selben Tag eine erste Rückmeldung zur grundsätzlichen Verfügbarkeit.
Die anschließende Abstimmung mit den zuständigen Fachkräften erfolgt zeitnah, sodass Sie zeitgerecht Informationen zum möglichen Starttermin und zum passenden Fachprofil erhalten.
Unser Ziel ist es, die Hilfeplanung der Jugendämter zuverlässig zu unterstützen und Übergänge für junge Menschen und Familien so reibungslos wie möglich zu gestalten.
§ 18 SGB VIII – Begleiteter Umgang
§ 29 SGB VIII – Soziale Gruppenarbeit
§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft
§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe / Clearing
§ 35a SGB VIII – Ambulante Eingliederungshilfe
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot benötigen, erreichen Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail – oder nutzen Sie das Kontaktformular.