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Kinder haben Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen – auch wenn diese getrennt leben. In der Regel gilt dieser Anspruch umgekehrt genauso für die Eltern. Trennen sich Eltern, verlieren manche Kinder den Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen. Das kann ihre Entwicklung beeinträchtigen und in manchen Fällen sogar traumatisierende Folgen haben. Ist der Umgang mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden, kann der Begleitete Umgang eine Lösung sein.
Begleiteter Umgang ist eine meist zeitlich begrenzte Unterstützung, die den Kontakt zwischen einem Kind und einer wichtigen, nicht mit ihm zusammenlebenden Bezugsperson ermöglicht – Mutter, Vater oder ein anderer nahestehender Mensch.
Bei den Treffen ist eine neutrale Fachkraft anwesend, zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts oder einer Erziehungsberatungsstelle. Sie sorgt für Sicherheit, Klarheit und emotionale Stabilität und ermöglicht so einen Kontakt, der sonst nicht oder nur schwer zustande käme.
Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.