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Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen

Begleiteter Umgang
nach § 18 SGB VIII

Was ist ein begleiteter Umgang?

Kinder haben Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen – auch wenn diese getrennt leben. In der Regel gilt dieser Anspruch umgekehrt genauso für die Eltern. Trennen sich Eltern, verlieren manche Kinder den Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen. Das kann ihre Entwicklung beeinträchtigen und in manchen Fällen sogar traumatisierende Folgen haben. Ist der Umgang mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden, kann der Begleitete Umgang eine Lösung sein.

Begleiteter Umgang ist eine meist zeitlich begrenzte Unterstützung, die den Kontakt zwischen einem Kind und einer wichtigen, nicht mit ihm zusammenlebenden Bezugsperson ermöglicht – Mutter, Vater oder ein anderer nahestehender Mensch.

Bei den Treffen ist eine neutrale Fachkraft anwesend, zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts oder einer Erziehungsberatungsstelle. Sie sorgt für Sicherheit, Klarheit und emotionale Stabilität und ermöglicht so einen Kontakt, der sonst nicht oder nur schwer zustande käme.

Begleiteter Umgang kommt unter anderem zum Einsatz bei:

  • schweren Loyalitätskonflikten des Kindes
  • hohem Konfliktpotenzial zwischen den beteiligten Erwachsenen
  • häuslicher Gewalt oder Drogenmissbrauch
  • der Erstanbahnung des Kontakts zwischen Kind und Elternteil
  • längerer Kontaktunterbrechung
  • gerichtlicher Anordnung

Das Angebot richtet sich an Kinder und Familien, wenn zum Beispiel:

  • der Kontakt zwischen Kind und Elternteil längere Zeit unterbrochen war
  • elterliche Konflikte eskaliert sind und das Kind geschützt werden muss
  • das Jugendamt oder Familiengericht einen Begleiteten Umgang anordnet
  • der Umgang in der Vergangenheit problematisch oder belastend war
  • die Sicherheit des Kindes im Vordergrund stehen muss

Ziele der Hilfe

  • Sicherer Kontakt trotz Risiken – Kindern auch dann einen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil ermöglichen, wenn dieser sonst mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden wäre.
  • Schutz und Stabilität für das Kind – Durch die Anwesenheit einer neutralen Fachkraft Sicherheit, Klarheit und emotionale Stabilität bei den Treffen gewährleisten.
  • Hinführung zu eigenverantwortlichem Umgang – Eltern dabei unterstützen, den Umgang mit ihrem Kind langfristig selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten, ohne dauerhafte Begleitung.
  • Deeskalation und Entlastung – In angespannten oder konflikthaften Situationen zwischen den Eltern deeskalierend wirken und das Kind vor Loyalitätskonflikten und Überforderung schützen.
  • Vertrauensvoller, transparenter Rahmen – Einen verlässlichen und transparenten Ablauf schaffen, der allen Beteiligten – Kind, Eltern und Institutionen wie Jugendamt oder Familiengericht – Orientierung gibt.

Noch Fragen?

Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.