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Teilhabe sichern – Entwicklung fördern

Ambulante Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII

Herausforderungen meistern

Kinder und Jugendliche mit seelischen Belastungen stehen oft vor großen Herausforderungen in Schule, Familie oder sozialem Umfeld.
Unsere ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an junge Menschen, deren seelische Gesundheit beeinträchtigt oder bedroht ist und die dadurch in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Ziel ist, ihre Entwicklung zu fördern, Stabilität aufzubauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten sie individuell, ressourcenorientiert und alltagsnah.

Für wen ist das Angebot gedacht?

  • Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen, die ihre schulische oder soziale Teilhabe beeinträchtigen
  • Junge Menschen mit drohender seelischer Behinderung
  • Familien, die Unterstützung im Umgang mit psychischen Belastungen benötigen
  • Junge Volljährige, wenn eine Fortsetzung der Hilfe nach § 41 SGB VIII sinnvoll ist

Merkmale der Hilfe

  • Teilhabeorientierter Ansatz nach den Grundsätzen des SGB IX
  • Klare Zielvereinbarungen im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII)
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt, Schule, Therapeut*innen und Eltern
  • Flexible Gestaltung von Terminen und Inhalten
  • Qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte mit Erfahrung im Bereich Jugendhilfe und psychische Gesundheit

Ablauf der Hilfe

  • Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
  • Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der Hilfeplanung gemeinsam mit dem Jugendamt
  • Durchführung der Hilfsmaßnahme durch Kind im Zentrum mit individueller Begleitung
  • Regelmäßige Evaluation und Fortschreibung der Ziele bis zum Abschluss der Hilfe

Noch Fragen?

Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.